Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des Windelservices "Schnullerbacke" gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis auf Widerruf:

1. Windeln, Windeleinlagen, Windelhöschen und Windeleimer sind Eigentum des Windeldienstes "Schnullerbacke" und werden lediglich für die vereinbarte Mietzeit zur Verfügung gestellt.
2. Für die gemieteten Produkte wird je Kind eine Kaution in Höhe von 50,00 € hinterlegt. Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen und nicht Folge einer normalen Abnutzung sind, werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Die Kaution ist sofort bei der ersten Auslieferung fällig und wird bei Mietende zurückerstattet.
3. Die Baumwollwindeln werden einmal wöchentlich abgeholt und gegen frische ausgetauscht.
4. Die Baumwollwindeln werden nur durch eine vom Windeldienst beauftragte Wäscherei gewaschen.
5. Bei Kunden, die nur den Wäscheservice in Anspruch nehmen möchten, geht dies auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Die Servicepauschale richtet sich nach Art der Windel und Entfernung zwischen Auftraggeber und Windelservice.
6. Die gemieteten Überhöschen verbleiben beim Kunden und werden von diesem gewaschen. Bei einem notwendigen Grössenwechsel werden die kleineren gegen die nächst grösseren ausgetauscht. Für die Endreinigung werden pro Überhose 0,50 € berechnet.
7. In die Windel ist unbedingt bei jedem Wickelvorgang Windelvlies einzulegen. Windelvlies ist ein Verbrauchsartikel und muss käuflich erworben werden. Wird vom Windelvlies kein Gebrauch gemacht, muss die Windel vom Kunden selbst gereinigt oder eine extra Gebühr erhoben werden.
8. Die wöchentliche Servicepauschale richtet sich nach dem Bedarf und wird je Kind berechnet. Für Mehrlinge gelten Sondertarife. Die jeweiligen Tarife entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste. Ausgeliefert gilt wie benutzt.
9. In den ersten drei Monaten wird die Servicepauschale wöchentlich bar bei Abholung fällig. Danach können Sie am bequemen Lastschrifteinzug (14-tägig) teilnehmen. Anfallende Kosten durch Nichtabdeckung oder Stornierung der Lastschrift werden dem Kunden übertragen.
10. Der Vertrag ist beidseitig 14-tägig kündbar. Der Windelservice hält sich die sofortige Kündigung des Vertrages im Falle der Nichtbezahlung des Kunden vor.
11. Bei Beendigung des Vertrages wird eine Transportpauschale von 5,00 € für das letztmalige Abholen berechnet.
12. Weitere Windel- und Überhosenartikel sowie Wickelzubehör und Pflegemittel können beim Windelservice käuflich erworben werden. Servicekunden zahlen bar bei Auslieferung. Bei Versand übernimmt der Kunde die anfallenden Versand- und Verpackungskosten. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall erfolgt die Belieferung ausschließlich gegen Vorauszahlung bzw. per Nachnahme. Die Ware kann selbstverständlich auch abgeholt werden und bar bezahlt werden.
13. Die Liefertermine sind freibleibend. Da es sich ausschliesslich um Bestellware handelt, steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Rückgaberecht ohne gesonderten Grund zu. Berechtigte Beanstandungen im Sinne von Material-/Verarbeitungsmängeln sind, sofern sie offensichtlich sind, innerhalb von 7 Tagen, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Warenübergabe/-erhalt schriftlich vorzubringen. Je nach Art des Mangels wird über Austausch, Nachbesserung oder Abschlag entschieden. Unaufgeforderte oder unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
14. Aufträge und Bestellungen können mündlich, telefonisch und schriftlich erteilt werden. Schriftliche Auftragsbestätigungen erfolgen nur über ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Die Aufträge/Bestellungen werden mit Annahme durch uns wirksam. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
15. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedenfalls bis zur Zahlung der kaufgegenständlichen Rechnung, Eigentum des Windelservices "Schnullerbacke".
16. Erfüllungsort ist Leißling. Gerichtsstand ist Weißenfels.
 
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